Durchführung von Schulfahrten 2021

von Sylvia Thieß

Wie die Hamburger Schulbehörde am 23. September 2020 mitteilte, werden nach jetzigem Stand Klassen- und Studienfahrten ab Anfang kommenden Jahres unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen wieder möglich sein.

Dabei gelten folgende Vorgaben:

„Klassen- und Studienfahrten, Exkursionen und Projektfahrten (Schulfahrten i.S. der Ziff. 1.2.1 der Richtlinien für Schulfahrten) sowie Ferienfahrten im Rahmen des Ganztags finden bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 nur innerhalb Deutschlands vorzugsweise innerhalb der Bundesländer der norddeutschen Metropolregion (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen) statt. Dabei sollen prioritär Schullandheime und Jugendherbergen genutzt werden.

Die Durchführung und der Zielort von Schulfahrten ist im Einzelfall jeweils im Konsens mit den Erziehungsberechtigen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu treffen. Es muss eine schriftliche Zusicherung oder vertragliche Vereinbarung vorliegen, die einen kostenfreien Rücktritt von der Reise im Falle eines Lock Downs in Folge der Corona-Pandemie am Heimat- und/oder Zielort festlegt.

Die Beherbergungseinrichtung muss über ein Hygienekonzept verfügen, dass die Vorgaben der zuständigen Gesundheitsämter erfüllt. Die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler werden über dieses Konzept umfassend informiert und sind zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet. Bei der Wahl der Unterkunft ist darauf zu achten, dass die Reisegruppe weitestgehend unter sich bleiben kann.“

Den Hygieneplan unserer Schullandheimes finden Sie hier (zip).