Entscheidung – Keine Öffnung

Der Vorstand des Vereins „Schullandheim Neuwerk am Turm“ hat sich erneut über die Situation in den anderen Heimen der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime informiert, insbesondere über die rechtliche Situation von Selbstversorgungshäusern. Diese wird so ausgelegt, dass das Schullandheim trotz einer Zusatzvereinbarung sowie der Übertragung der besonderen Hygienemaßnahmen an die Gäste weiterhin haftbar gemacht wird, sollte es zu einem Infektionsgeschehen kommen.

Der Vorstand hat noch einmal intensiv eine Belegung des Hauses unter „Corona-Gesichtspunkten“ überdacht. Die räumliche Situation ist so, dass enger Kontakt der Gäste auch bei Einhalten aller Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dies betrifft nicht nur die Schlafräume, sondern auch den Speiseraum und insbesondere die Flure, Treppenhäuser, Sanitärräume und die Küche. Wir können somit die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen und der Verein kann für etwaige Vorfälle keine Haftung übernehmen. Das regionale Gesundheitsamt stellt uns aber genau diese Aufgaben.

Daher blieb nur die Möglichkeit, die Wiedereröffnung zu überdenken und aufgrund der Neubewertung der gesetzlichen Vorgaben zurückzunehmen. Das Schullandheim Neuwerk am Turm bleibt also in der gesamten Saison 2020 geschlossen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.